12.12.2007

Darf ich eigentlich wieder zurück?

Unsere Gesetze, v.a. die jüngeren, haben ja einen Hang zum absurden. Die neuesten Änderungen im Zuwanderungsrecht sind da keine Ausnahme. Mal abgesehen davon, dass Jingjin nach neuer Rechtslage damals kein Visum bekommen hätte, da sie keine Deutschkenntnisse hatte und wir nach neuester Gesetzgebungssicht daher eine Art "Zwangsheirat" sein müssten, ist es eigentlich unklar ob wir später unsere Ehe in Deutschland fortsetzen dürfen. So kann Jingjin in Zukunft evtl. das Ehegattenvisum verweigert werden. Denn eine Ausnahme der Regel gilt wenn:
gebürtige Deutsche, die im Land des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und sich sprachlich dort verständigen können

Naja, das könnte in zwei Jahren ja zutreffen. Mehr Informationen dazu gibt es beim Verband Binationaler e.V.